Email Sitemap

Gutachten


Medizinische Sachverständige (Gutachter) sind Ärzte, die im Auftrag von Gerichten, Versicherungen, Rechtsanwälten oder Privatpersonen zu Fragen des Gesundheitszustands und der Körperschädigung von Betroffenen Stellung nehmen.

Sie unterstützen durch die medizinische Begutachtung und das sich daraus ergebende Gutachten die Entscheidungen von Gerichten und von sozial- und privatrechtlichen Versicherungsträgern über deren Urteilsfindung bzw. Leistungspflicht, Fragen die im Streitfall eben von Gerichten entschieden werden.

Richter sind medizinische Laien und beziehen sich daher in ihrer Urteilsfindung auf die Ergebnisse des Sachverständigengutachtens..

Definitionsgemäß sind Sachverständige unparteiische Personen, die auf Grund ihrer Fachkenntnisse vor Gericht unter Wahrheitspflicht aussagen.

Das ärztliche Gutachten ist also in unserer Rechtssprechung als Entscheidungshilfe unentbehrlich.


Im wesentlichen sollen öffentlich-rechtliche und privat-rechtliche Rechtsansprüche geprüft werden.

Die öffentlich-rechtlichen Ansprüche richten sich gegen die Träger der Sozialversicherung, wie z.B. Pensions- , Haftpflicht- oder Unfallversicherung.
Ansprüche gegen eine private Unfallversicherung sind privatrechtlicher Natur.

Viele Prozesse sollten bei ausreichender Sachkunde und guter medizinischer Beratung mangels Aussicht auf Erfolg gar nicht erst geführt werden.
Eine entsprechende Vorbegutachtung kann hier helfen (ev. kostspielige) Fehler zu vermeiden.

Ärztliche Gutachten unterscheiden sich nach dem Fachgebiet. Als medizinischer Sachverständiger ist mein Fachgebiet ist seit Jahren die Chirurgie.

Als medizinische Sachverständiger (Gutachter) ist es meine Aufgabe medizinische Sachverhalte so weit beurteilen und zu erklären, dass eine Beantwortung der mit ihnen verknüpften Rechtsfragen durch Gerichte, Versicherungen, Rechtsanwälte oder Privatpersonen möglich wird.

Auf Wunsch und Auftrag erstelle ich eine unabhängige Stellungnahme zu Ihrer speziellen Fragestellung.

Die anfallenden Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht übernommen und richten sich nach Ausmaß und Zeitaufwand.

Nach oben